Sonntag, 18. September 2011

Vor Gericht wegen Zündelei

Feuerwerkskörper verkaufte eine Freilassingerin einem Neunjährigen. Weil der sich damit verletzte, musste sich die 40-jährige vor Gericht verantworten

LAUFEN. Der Neunjährige wusste, dass er die Feuerwerkskörper eigentlich nicht bekommen dürfte.....
Da sich der Bub darauf mit den Feuerwerkskörpern verletzte, stand die Freilassingerin nun vor dem Laufener Amtsrichter. Der aber sprach sie vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung frei....
In diesem Fall komme vor allem auch die „fehlerhafte Verwendung“ der Feuerwerkskörper dazu. Deshalb lautete sein Urteil „Freispruch““

Sehr geehrter Richter, sehr geehrte Redaktion, (der Artikel ist nicht online zu lesen, daher die Zitate. Wer an dem Orginalartikel interessiert ist, schreibe mir eine Mail an auchndepp@web.de und ich sende ihm eine Kopie)

Vor Gericht wegen Zündelei“ lautet die Überschrift und macht deutlich, dass nicht die Frau vor Gericht stand, sondern eigentlich der Junge.
Natürlich könnten jetzt einige einwenden, dass es sich hier um einen Erwachsenen handelt und der andere minderjährig wäre und der Erwachsene doch somit verantwortlicher. Diese übersehen aber, dass es sich hier um eine Frau handelt und auf der anderen Seite um das männliche Geschlecht. Eine Frau kann aber nicht verantwortlich gemacht werden, wenn es eine Alternative gibt und ich freue mich, dass das der Richter auch so sieht. Auch wenn eine Frau ihren Ehemann verprügelt fragt doch jeder vernünftig Denkende erst mal, womit hat dies der Mann wohl provoziert?

40jährige Frau und 9jähriger Junge? Da ist doch klar, dass das Geschlecht alles überwiegt. Wo kämen wir sonst hin, wenn wir Frauen für ernst nehmen und erwachsen halten würden. Eine Frau unterschreibt einen Vertrag? Natürlich darf sie das, alles andere wäre frauenfeindlich. Der Vertrag ist zu ihrem Ungunsten? Dann ist er ungültig und der Mann, der den schwachen Verstand der Frau ausnutzt, ist zu verurteilen.

Vergessen hat die Redaktion zu erwähnen, wo diese Frau Verkäuferin ist. Ich kenne da ein paar Kinder, die gerne etwas Spirituosen kaufen würden und die Frau ist jetzt doch sicher ermutigt, nicht mehr so genau hinzusehen. Die Kinder versprechen auch, die Spirituosen nicht fehlerhaft zu verwenden. Die Pläne der Regierung, Kinder als Testkäufer einzusetzen sind somit auch vom Tisch. Man müsste erst mit Mühe einen männlichen Verkäufer suchen, der auch wirklich verantwortlich zu machen ist. Notfalls täte es aber auch der Marktleiter.

Auch ist der Junge natürlich für den richtigen Gebrauch der Feuerwerkskörper verantwortlich. Es macht schließlich keinen Sinn, Feuerwerkskörper für Kinder zu verbieten. Im Gegenteil müssen sie geschult werden, richtig mit diesen umzugehen. Auch Waffengeschäfte kann es nicht zugemutet werden – jedenfalls nicht, wenn sie weibliche Verkäuferinnen haben – auf ein Geschäft zu verzichten, nur weil ein 9-jähriger vielleicht nicht richtig mit der Smith & Wesson umgehen kann. Die Zeiten, wo man mit Butterfly-Messer und Pfefferspray in der Schule noch punkten kann, sind vorbei. Unsere Gerichte sehen das richtig: die Jungs müssen ab Kindergartenalter in so etwas eingewiesen werden. Die Eltern sind schuld, die das nicht getan haben und darauf vertrauten, dass ihr Sohn so etwas nicht kaufen durfte. Ich hoffe, dass die Eltern jetzt endlich ihren Sohn im Waffengebrauch schulen.

Im Gegenteil wäre jetzt zu prüfen, ob nicht die Verkäuferin Schadenersatz von dem Jungen zu fordern hätte. Der ganze Schreck, die Vorverurteilungen durch Kinderfreunde und Frauenfeinde, die Traumatisierung durch die Verhandlung, die Kosten für die jahrelange therapeutische Betreuung, ist die Frau überhaupt noch arbeitsfähig?

In diesem Sinne ist dieses Urteil richtungsweisend. Der Richter hätte nur noch hinzufügen sollen, wie er geurteilt hätte, wenn der Käufer weiblich gewesen wäre. Denn hier wären dann zwei unschuldige Wesen aufeinander getroffen. Hoffentlich ist der Marktleiter wenigstens männlich.

Ihr Josef Auchndepp: http://auchndepp.blogspot.com

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